Honorarermittlung

  • Bei schriftlichen Übersetzungen kommt vieles auf die Komplexität eines Textes an, Layout, Stil, Fachrichtung usw. an. Als Bemessungsgrundlage dient hier eine so genannte Normzeile, die aus 55 + 5 Anschlägen besteht.
  • Bei der Übersetzung von Urkunden und Diplomen wird eine Pauschalsumme bestimmt, die auch eine Beglaubigungsgebühr einschließt.
  • Beim Dolmetschen ist die Art und Weise des Sprachübertragens wichtig. Einfaches sprachliches Begleiten unterscheidet sich vom anspruchsvollen Verhandlungsdolmetschen. Manche Aufträge benötigen zusätzlich eine aufwendige Vorbereitung (Informationsrecherche u.ä.). Oft kommen auch Fahrtzeiten zum Einsatzort und Verpflegung hinzu - deswegen ist bei größeren Aufträgen eine pauschale Berechnung am einfachsten.
  • Bei kürzeren Aufträgen ist eine stundenweise Abrechnung empfehlenswert.
  • Das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) bestimmt das Honorar für Gerichtsdolmetschen sowie Übersetzungen für gerichtliche Zwecke und kann auch als Bemessungsgrundlage genommen werden.
1 Normzeile 1 Stunde Pauschale Abrechnung nach JVEG
Übersetzung 0,95 - 2,00 € x
Korrektur ab 30,00 € x
Urkundenübersetzung & Beglaubigung x
Texting und Redaktion x
Dolmetschen ab 50,00 € x
Verhandlungsdolmetschen ab 75,00 € x
Gerichtsdolmetschen x
Organisation Informationsrecherche Telefonate etc. x

Alle Angaben zuzüglich 19% Umsatzsteuer
DE
RU